Damit eine Kinesiologin / ein Kinesiologe nach der Ausbildung über die Krankenkassen abrechnen kann, bedarf es entsprechender Registrierungen. Voraussetzungen dazu sind das Diplom in Kinesiologie (500 Stunden) und das Zertifikat in Schulmedizin (350 Stunden). Die Stiftung ASCA resp. das EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) regeln im Auftrag der Krankenkassen die entsprechenden Registrierungsbedingungen. Interessierte haben sich selber bei den zuständigen Stellen über die aktuell gültigen Bedingungen zu informieren und die entsprechenden Registrierungen zu beantragen.
Weitere Informationen unter:
www.emr.ch
www.asca.ch
Zertifikat/Diplom
Während oder nach erfolgreich absolvierter Ausbildung können sich die Kinesiologinnen und Kinesiologen in einem Berufsverband als Aktiv- oder Passivmitglied organisieren. Die Kandidaten sind selbst dafür zuständig, gemäss aktuellen Daten der Berufsverbände, ihre Anmeldungen vorzunehmen.
Weitere Informationen unter:
www.svnmk.ch
www.kinesuisse.ch
IKBS Institut für Kinesiologie
Biel-Seeland
Bildung, Praxis, Events
Schmiedengasse 10
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